Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Stand 10.09.2019 -
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Mobilen Tierbetreuung und Tiernaturheilkunde Jana Dorfschmidt (nachfolgend Auftragnehmer genannt) angebotenen Dienstleistungen.
Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vertrages, sofern nicht in Einzelfällen etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind folgende Leistungen:
- Dienstleistungsvertrag: Mobile Haustierbetreuung beim Auftraggeber
- Behandlungsvertrag: Mobile tiernaturheilkundliche Therapie und Beratung
Die allgemeinen vom Auftraggeber angebotenen Dienstleistungen sind der Webseite www.natuerlich-auf-vier-pfoten.de zu entnehmen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, wenn der Auftraggeber sich in schriftlicher oder telefonischer Form an den Auftragnehmer wendet und das Angebot einer mobilen Tierbetreuung und/oder einer naturheilkundlichen Therapie in mündlicher oder schriftlicher Form annimmt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Anspruch des Honorars bleibt hierbei für die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs der Behandlung oder Dienstleistung erhalten.
4. Auftragsabwicklung
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich (z.B. per Mail) oder mündlich. Bei mündlicher Beauftragung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für etwaige Missverständnisse.
Im Rahmen einer Tierbetreuung erfolgt eine entsprechende Einweisung des Auftraggebers zum Betreuungsablauf. Eine Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache in einem angemessenen Zeitraum vor Beginn der Betreuung.
5. Verpflichtungen
Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer gegenüber zu folgendem verpflichtet:
Mobile Haustierbetreuung:
- Zugang zu allen erforderlichen Örtlichkeiten ermöglichen
- Bereitstellung von Futter, Katzenstreu, Medikamenten, Transportboxen (für den Notfall)
- Aufklärung über alle bis zum Zeitpunkt der Betreuung bekannten Erkrankungen, insbesondere meldepflichtiger Krankheiten
- Aufklärung über die Eigenschaften und Eigenarten des Tieres
- Übernahme von Kosten, wie beispielsweise bei einem notwendigen Tierarztbesuch
- Speziell bei Hunden: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung sowie über die Anmeldung bei der Behörde
Mobile tiernaturheilkundliche Dienstleistungen:- Aufklärung über alle bis zum Zeitpunkt der Anamnese durch den Auftragnehmer bekannten Erkrankungen, insbesondere meldepflichtiger Krankheiten
- Mitwirkungspflicht: Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, sofern der Auftraggeber beispielsweise unzutreffende Auskünfte im Rahmen der Anamnese erteilt, und / oder abzusehen ist, dass ein Behandlungserfolg aufgrund dessen nicht angestrebt werden kann.
6. Haftung
a) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
b) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Für Schäden, die das Tier während der Betreuungszeit verursachen könnte, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
c) Sofern ein Hundehalter den ausdrücklichen Wunsch äußert, dass das Tier während der Gassirunden ohne Leine laufen gelassen wird, besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, anderer Tiere, Menschen oder weiterem.
d) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei nicht persönlich erfolgter Schlüsselübergabe.
7. Terminvereinbarungen
Die Vereinbarungen von Terminen erfolgen mündlich oder schriftlich. Eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
Bei der Wahrnehmung von Terminen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen zu Verzögerungen kommen. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, einen geplanten Auftrag auszuführen (durch z.B. Unfall, Krankheit oder höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf eine Auftragserfüllung oder Entschädigung.
8. Rücktrittsrecht und Auftragsstornierungen
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen (siehe auch
Widerrufsformular).
Bitte beachten Sie, dass ich bei Stornierungen von Buchungen eine Ausfallentschädigung berechne:
Auftragsstornierungen bei Tierbetreuungen:
- Bei Absage von mehr als 21 Tagen vor Betreuungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- Bei Absage von 15-21 Tagen vor Betreuungsbeginn: 30% der gesamten Betreuungsgebühr des ursprünglich gebuchten Zeitraums
- Bei Absage von 5-14 Tagen vor Betreuungsbeginn: 50% der gesamten Betreuungsgebühr des ursprünglich gebuchten Zeitraums
- Bei Absage von weniger als 5 Tagen vor Betreuungsbeginn: 100% der gesamten Betreuungsgebühr des ursprünglich gebuchten Zeitraums
- Bei vorzeitiger Rückkehr: 50% des Tagessatzes
Auftragsstornierung naturheilkundliche Dienstleistungen:
Der Termin muss seitens des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls ist ein Ausfallhonorar i.H.v. 50 % des Stundensatzes fällig. Bei Rücktritt zum Zeitpunkt der Ankunft des Auftragnehmers, bzw. ist der Auftraggeber nicht anzutreffen, werden 100% des Honoras berechnet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).
Bereits erfolgte Dienstleistungen/Behandlungen sind entsprechend bis zum Zeitpunkt des Vertragsabbruchs vom Auftraggeber anteilig zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte das
Muster-Formular
aus und senden es an mich zurück (per Post oder E-Mail).
Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.
9. Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat für seine Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Soweit nichts anderes individuell und schriftlich vereinbart, gilt die Preisliste des Auftragnehmers mit dem Stand 10.09.2019.
Sofern die Zahlung nicht bar erfolgt, sind sämtliche Rechnungen umgehend und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Gemäß §19 UStG fällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer an.
10. Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschrift (§ 43 AMG i.d.F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezialisierung ist daher nicht möglich. Die Anwendung der vom Auftraggeber mitgebrachten Arzneimittel durch den Tierheilpraktiker ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen.
Der Tierheilpraktiker wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierheilpraktiker ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
11. Auskunftspflicht
Eine Auskunftspflicht seitens des Auftragnehmers besteht dahingehend, meldepflichtige Erkrankungen oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers weitergeben werden. Der Auftragnehmer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der Auftragnehmer diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Auftraggeber eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der Auftragnehmer kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift". Die Patientenakten werden vom Auftragnehmer 20 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Auftraggebers/des Tieres vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
12. Datenschutz
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungs-/Betreuungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Erfüllungsort & Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist 31535 Neustadt, Bordenau
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
14. Allgemeine Hinweise
Gemäß §3 Deutsches Heilmittelwerberecht weise ich darauf hin, dass es sich bei den hier vorgestellten Methoden – sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art – um Verfahren der alternativen Medizin handelt, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist.